DO1BMH > 01.11.2019, 09:01
Zitat:Im Hinblick, darauf, dass das HAMNET zunehmend ausgebaut wird und das Packet-Radio-Netz rückläufig und mittlerweile nicht mehr flächendeckend nutzbar ist, wird hiermit, um auchFunkamateuren mit einer Zulassung der Klasse E die Teilnahme an HAMNET und den Zugang zu zwei weiteren Frequenzbereichen zu ermöglichen, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E unter den folgenden Nutzungsbestimmungen ab sofort bis zum 31. Dezember2019 geduldet.Im Anhang ist die Offizielle Mitteilung.
Nutzungsbestimmungen
Die maximal zulässige Sendeleistung bei der Nutzung der Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E beträgt 5 Watt PEP.
Dabei sind die zusätzlichen Nutzungsbestimmungen 9 und 13 gemäß Buchstabe B der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV) und alle sonstigen Bestimmungen des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und der Amateurfunkverordnung (AFuV) unverändert einzuhalten.